Telemonitoring & kardiale Implantate: Passt das?

Gut zu wissen: Auch Herzinsuffizienz-Patienten mit kardialen Implantaten profitieren von einem zusätzlichen Telemonitoring mit externen Geräten, das kardiologische Praxen über den EBM abrechnen können. Warum sich diese Patientengruppe besonders für das Monitoring mit SaniQ HERZ eignet, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.

Schon gewusst? Auch Herzinsuffizienz-Patienten mit kardialen Implantaten profitieren von einem zusätzlichen Telemonitoring mit externen Geräten, das kardiologische Praxen über den EBM abrechnen können. Warum sich diese Patientengruppe besonders für das Monitoring mit SaniQ HERZ eignet, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.

Herzschrittmacher

Für Medizinische Fachangestellte in kardiologischen Praxen ist es wichtig zu wissen: Das Vorhandensein eines kardialen Implantats (ICD, CRT-P oder CRT-D) ist kein Ausschlusskriterium für die Teilnahme am Telemonitoring mit SaniQ HERZ – im Gegenteil: Die Kombination beider Überwachungssysteme ist eine sinnvolle Option, um Parameter wie Gewicht und Blutdruck zu monitoren, die von invasiven Aggregaten nicht erfasst werden.

Vorteile der kombinierten Überwachung

Kardiale Implantate verfügen zwar über integrierte Überwachungsfunktionen, diese konzentrieren sich jedoch primär auf die Funktionalität des Gerätes selbst und spezifische Herzrhythmusstörungen. Bei der Herzinsuffizienz sind jedoch weitere Parameter von entscheidender Bedeutung, die durch das geräteinterne Monitoring von kardialen Implantaten nicht erfasst werden.

Das externe Telemonitoring von Vitalparametern wie Blutdruck und Gewicht bietet daher zusätzliche Vorteile:

Zusätzliche Abrechnung über den EBM

Die neuen GOPs des Telemonitorings mit externen Geräten unterstützen die Rhythmus-Implantat-Kontrolle:

  • Telemonitoring mittels externer Geräte: GOP 40910 + GOP 13586 
  • Die Vergütung ist zusätzlich zur regulären Rhythmus-Implantat-Kontrolle (GOP 13574) möglich
  • Die Abrechnung erfolgt unabhängig von der Art des implantierten Gerätes, solange die Diagnose Herzinsuffizienz vorliegt und die Einschlusskriterien erfüllt sind

Identifikation & Anbindung geeigneter Patienten

MFAs in kardiologischen Praxen sollten gezielt auch Patienten aus der Rhythmus-Implantat-Kontrolle für das Telemonitoring in Betracht ziehen und auf die zusätzlichen Vorteile aufmerksam machen.

Bei der Identifikation geeigneter Patienten mit kardialen Implantaten sollten Sie nach der QS-V TmHi folgende Voraussetzungen beachten:

  • diagnostizierte Herzinsuffizienz (unabhängig vom Implantat)
  • Stadium NYHA-II- oder NYHA-III
  • Ejektionsfraktion < 40 %

Und so gehen Sie bei der Anbindung geeigneter Kandidaten am besten vor:

Quellen:

  1. Kassenärztliche Bundesvereinigung & GKV-Spitzenverband: Qualitätssicherungsvereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz. 2022. 

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