Telemonitoring bei Herzinsuffizienz: Vergütung & Abrechnung
Telemonitoring bei Herzinsuffizienz: Vergütung & Abrechnung
Neue Positionen im EBM und in der GOÄ regeln die Abrechnung des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz für privat und gesetzlich versicherte Kassenpatient:innen. Berechnen Sie jetzt Ihre maximale Vergütung als Kardiolog:in mit unserem Vergütungsrechner.
![](https://qurasoft.de/wp-content/uploads/2023/06/telemonitoring-verguetung-1024x524.jpeg)
Mit dem Telemonitoring bei Herzinsuffizienz ist seit Januar 2022 die Abrechnung neuer Leistungen über den EBM sowie seit Januar 2024 auch über die GOÄ möglich.
Informationen zur Abrechnung nach der GOÄ finden Sie auf der Homepage der KBV.
Höhe der Vergütung: Die neuen GOPs im EBM
Wenn Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen, können Sie maximal 1.356,24 € pro Patient:in/Jahr abrechnen. Diese Zahl ergibt sich aus den folgenden Gebührenordnungspositionen im EBM:
Leistung
Vergütung
GOP 13583: Anleitung und Aufklärung von Patient:innen zu Telemonitoring
10,92 € (95 Punkte, 1x im Jahr)
GOP 40910: Kostenpauschale für die erforderliche Grundausstattung mit externen Messgeräten
68,00 € (1x pro Quartal)
GOP 13586: Telemonitoring bei Herzinsuffizienz mittels externer Messgeräte
241,32 € (2.100 Punkte, 1x pro Quartal)
GOP 13587 (optional): Zuschlag zu GOP 13586 für das intensivierte Telemonitoring an Wochenenden und Feiertagen
27,01 € (235 Punkte, 1x pro Quartal)
Jetzt berechnen: Ihre mögliche Vergütung
Ihre konkrete Vergütung richtet sich nach den Leistungen, die Sie als kardiologische Praxis im Rahmen des Telemonitorings erbringen, sowie nach der Zahl Ihrer Herzinsuffizienz-Patient:innen, die die medizinischen Voraussetzungen für das Telemonitoring erfüllen.
Technische und regulatorische Voraussetzungen
Bei der Berechnung ihres erwartbaren Erlöses müssen Kardiolog:innen den Aufwand und durch das Telemonitoring entstehende Kosten gegenrechnen. Hierbei sind besonders regulatorische und technische Voraussetzungen zu beachten.
Sie benötigen im Wesentlichen 3 Dinge:
- eine Zulassung als Telemedizinisches Zentrum (TMZ)
- eine Telemonitoring-Software (z.B.: SaniQ HERZ)
- externe Messgeräte für die Patient:innen
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- erfüllen Sie alle technischen, regulatorischen und datenschutzrelevanten Anforderungen
- erhalten Sie und Ihre Patient:innen umfassenden technischen Support
Quelle:
Kassenärztliche Bundesvereinigung & GKV-Spitzenverband: Qualitätssicherungsvereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz. 2022.
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