Ihr Weg zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz

Kardiologische Praxen können seit 2022 das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz abrechnen – dafür stehen Gebührenordnungspositionen (GOP) im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zur Verfügung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Voraussetzungen erfüllen, eine extrabudgetäre Vergütung erhalten und Ihren HI-Patient:innen eine moderne Versorgung auf einfachem Weg anbieten können.

Mit dem Telemonitoring bei Herzinsuffizienz ist seit Januar 2022 eine neue telemedizinische Leistung im Kardiologie-Bereich in Deutschland abrechenbar. Davon profitieren Patient:innen und Kardiolog:innen gleichermaßen. 

Was bringt Telemonitoring bei Herzinsuffizienz?

Patient:innen gewährleistet das Telemonitoring eine lückenlose medizinische Betreuung. Therapeutische Entscheidungen können zudem auf einer besseren Datenbasis getroffen werden.

Kardiolog:innen bieten Ihren Patient:innen mit Telemonitoring eine moderne Behandlung auf der Höhe der technischen Entwicklung an. Zudem ergeben sich neue extrabudgetäre Abrechnungsmöglichkeiten für sie.

Für kardiologische Praxen lohnt es sich also, das Thema nicht länger hinauszuschieben und in das kardiale Telemonitoring zu starten. Berechnen Sie jetzt Ihren möglichen Zusatzverdienst mit unserem Vergütungsrechner.

Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Um als kardiologische Praxis das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz anbieten zu können, benötigen Sie 3 Dinge:

  1. eine Zulassung als Telemedizinisches Zentrum (TMZ)
  2. eine Telemonitoring-Software
  3. externe Messgeräte für die Patient:innen

1. Zulassung als Telemedizinisches Zentrum (TMZ)

Beim Telemonitoring werden Gesundheitsdaten von Patient:innen durch Messgeräte ermittelt und im Anschluss an ein Telemedizinisches Zentrum (TMZ) übermittelt. Die Aufgaben des TMZ können Sie als Kardiolog:in übernehmen, wenn Sie von Ihrer kassenärztlichen Vereinigung (KV) als TMZ zertifiziert wurden. Daraus ergibt sich für Sie der Vorteil, dass Sie die übernommenen Aufgaben über die neuen GOPs im einheitlichen Bewertungsmaßstab extrabudgetär abrechnen können.

Im Rahmen der Zertifikation müssen Kardiolog:innen gegenüber der KV bestimmte fachliche und technische Voraussetzungen nachweisen.

Voraussetzungen für die Zulassung als TMZ:

1. Zulassung als Fachärzt:in für Innere Medizin und Kardiologie

2. Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung oder Tätigkeit in einem vertragsärztlichen MVZ (nach § 95 SGB V)

3. Genehmigung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung (QS-Vereinbarung) Rhythmusimplantat-Kontrolle

4. Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die technische Ausstattung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung  Telemonitoring bei Herzinsuffizienz (§5)

Die wichtigsten Aufgaben eines Telemedizinischen Zentrums:

  • die Eignungsprüfung der Patient:innen für das Telemonitoring hinsichtlich der medizinischen Voraussetzungen zu Beginn der Behandlung
  • Bereitstellung und Instandhaltung der technischen Infrastruktur
  • die Anleitung der Patient:innen zur Anwendung der erforderlichen Software und Technik
  • die digitale Überwachung und fachliche Bewertung der eingehenden Gesundheitsdaten

Mit unserer Telemonitoring-Software SaniQ erfüllen Sie alle technischen, regulatorischen und datenschutzrelevanten Anforderungen und erhalten zudem Unterstützung bei der Zulassung als TMZ und einen umfassenden Support bei Einrichtung und Instandhaltung der technischen Infrastruktur.

SaniQ Plattform Herzinsuffizienz Monitoring

„Telemonitoring mit SaniQ ist wie ein Schutzschirm für die Patienten.“

Dr. med. Ralph Rüdelstein

Chefarzt der Abteilung Innere Medizin
am St. Nikolaus Stiftshospital in Andernach

Dr.-Ruedelstein

3 Fragen an Dr. med. Ralph Rüdelstein

Digitales Telemonitoring bei Herzinsuffizienz ist seit etwa 3 Jahren Teil der Regelversorgung. Wir fragen Dr. med. Ralph Rüdelstein, Chefarzt der Abteilung Innere Medizin am St. Nikolaus Stiftshospital in Andernach, wie es in der Praxis läuft.

Dr. med. Rüdelstein:

Durch das Telemonitoring von Patienten mit Herzinsuffizienz können wir Komplikationen viel früher erkennen und die Medikamente entsprechend anpassen bzw. höher dosieren. So erhalten wir wichtige Informationen, die uns helfen, z.B. kardiale Dekompensationen zu verhindern und Risikopatienten besser zu versorgen.

Dr. med. Rüdelstein: Für die angebundenen Patienten ist das Telemonitoring eine Art Schutzschirm: Sie können sich im Alltag darauf verlassen, dass wir bei auffälligen Werten direkt medizinisch angemessen intervenieren können. Das schafft Sicherheit und davon profitieren diese Patienten!

sehr gut angenommen – das sehen wir anhand der Daten und das war auch das Feedback, das wir von den Patient:innen bekommen haben. 

Aus behandelnder Perspektive sehen wir, dass wir über die einfache digitale Kommunikation mit den Patient:innen im Chat viele Anfragen zeitnah und bedarfsgerecht klären können, ohne dass persönliche Termine notwendig werden. Trotzdem gilt natürlich, dass die App den persönlichen Kontakt nicht ersetzen sondern ergänzen soll.

In medizinischer Hinsicht ist es unser Ziel, mithilfe von MyaLink die Patient:innen vor der Intensivstation zu retten, indem wir Verschlechterungen schnell erkennen und rechtzeitig intervenieren. Das Telemonitoring von Vitalwerten wie Puls, Forcierte Vitalkapazität und Atemfrequenz bietet dafür optimale Voraussetzungen.

Dr. med. Rüdelstein: Wir kommen mit der Telemonitoring-Plattform SaniQ sehr gut zurecht. Der große Vorteil beim Telemonitoring ist, dass ich mir selbst einteilen kann, wann ich in die Plattform schaue – es ist nur wichtig, dass ich (oder eine Mitarbeiterin) einmal am Tag die Zeit dafür finde – und die finde ich!

Dr. med. Stein: Die Idee ist bei der Arbeit in der Spezialambulanz der Charité Berlin entstanden. Viele unserer Myasthenie-Patient:innen – die zum Teil mehrere 100 km Anfahrt in Kauf nehmen, um zu uns zu kommen – haben uns immer wieder berichtet, dass sie in ihrer Heimat keinen wirklichen Ansprechpartner für ihre Erkrankung haben. Gleichzeitig haben wir von ärztlicher Seite gar nicht die Kapazitäten, um den Bedarf seitens der Patient:innen zu decken. Wartezeiten auf einen Termin von mehreren Monaten sind die Regel.

Angesichts dieser Versorgungslücke haben wir uns gesagt: Das können wir besser machen! Wir glauben, dass jeder Mensch mit einer Seltenen Erkrankung Zugang zu einem Spezialisten haben sollte!

Dr. med. Stein:

Gerade werten wir eine Pilotstudie aus, die wir mit 45 Patient:innen von 23 bis 83 Jahren durchgeführt haben. Die Anwendung der Patienten-App wurde tatsächlich von allen Altersgruppen durchweg sehr gut angenommen – das sehen wir anhand der Daten und das war auch das Feedback, das wir von den Patient:innen bekommen haben. 

Aus behandelnder Perspektive sehen wir, dass wir über die einfache digitale Kommunikation mit den Patient:innen im Chat viele Anfragen zeitnah und bedarfsgerecht klären können, ohne dass persönliche Termine notwendig werden. Trotzdem gilt natürlich, dass die App den persönlichen Kontakt nicht ersetzen sondern ergänzen soll.

Und in medizinischer Hinsicht konnten wir viele Patient:innen vor der Intensivstation retten, weil wir dank des Telemonitorings Verschlechterungen erkennen und rechtzeitig intervenieren können. Das schont Intensivkapazitäten und spart Geld!

Dr. med. Stein: Wir betreten mit einer telemedizinischen Anwendung wie MyaLink gewissermaßen Neuland im Bereich der Seltenen Erkrankungen. Uns war es dabei wichtig, dass MyaLink bestmöglich nach den Bedürfnissen der Patient:innen ausgerichtet ist. Da ist es wichtig, dass wir einen starken Partner an der Seite haben, mit dem wir sehr eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten können.  Die technische Unterstützung durch Qurasoft ist für uns an dieser Stelle einfach Gold wert, weil natürlich extrem viel Expertise und einfach auch Erfahrung in den Bereichen IT, Entwicklung, Regulatorik usw. vorhanden ist. Das ist für uns die perfekte Ergänzung zu unserer klinischen Expertise im Bereich der Seltenen Erkrankungen.

2. Telemonitoring-Software

Für das Telemonitoring benötigen Sie eine Software, mit der die Gesundheitsdaten auf Seite der Patient:innen zentral erfasst werden und über die Sie als behandelnde Kardiolog:in die Patient:innen überwachen und betreuen können. Die Software ist also das Herzstück der telemedizinischen Versorgung. Mithilfe der Software werden zudem die gesammelten persönlichen und gesundheitsbezogenen Daten gespeichert.

In der QS-Vereinbarung “Telemonitoring bei Herzinsuffizienz” werden u.a. folgende Anforderungen an die Telemonitoring-Software aufgeführt:

  • Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen
  • Eignung für die tägliche vollständige Datenübertragung
  • Eignung für die Festlegung patientenindividueller Grenzwerte sowie für die Abgabe von Warnungen bei der Über- oder Unterschreitung der Grenzwerte

Herzinsuffizienz-Monitoring.

Endlich leicht gemacht mit SaniQ HERZ

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3. Externe Messgeräte für die Patient:innen

Im Rahmen des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz werden mittels externer Messgeräte 3 Vitalparameter erfasst:

  • Körpergewicht
  • elektrische Herzaktion
  • Blutdruck

Dafür erhalten die Patient:innen jeweils ein  EKG, ein Blutdruckmessgerät und eine Körperwaage. Nach der QS-Vereinbarung “Telemonitoring bei Herzinsuffizienz” müssen die Geräte u.a.

  • für die Anwendung durch Patient:innen geeignet sein
  • mit dem Übertragungsgerät und der Telemonitoring-Software kompatibel sein
  • dem Stand der Technik entsprechen (EKG-Gerät)

Wenn Sie sich für SaniQ als Ihren Software-Anbieter entscheiden, erhalten Sie von uns moderne Messgeräte zur Weitergabe an Ihre Patient:innen, die die medizinischen Voraussetzungen erfüllen.

Medizinische Voraussetzungen der Patient:innen:

Für das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz müssen die Patient:innen folgende Kriterien aufweisen:

  • NYHA II oder NYHA III mit einer Ejektionsfraktion < 40%
  • Patient ist Träger eines implantierten kardialen Aggregates (ICD, CRT-P, CRT-D) oder wurde innerhalb der letzten 12 Monate wegen kardialer Dekompensation stationär behandelt
  • Patient:in wird leitliniengerecht behandelt
  • Patient:in ist kognitiv, physisch und technisch in der Lage am Telemonitoring teilzunehmen

 

Quellen:

Kassenärztliche Bundesvereinigung & GKV-Spitzenverband: Qualitätssicherungsvereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz. 2022. 

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