Telemonitoring bei Herzinsuffizienz: Vergütung & Abrechnung

Telemonitoring bei Herzinsuffizienz: Vergütung & Abrechnung

Neue Positionen im EBM und in der GOÄ regeln die Abrechnung des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz für privat und gesetzlich versicherte Kassenpatient:innen. Berechnen Sie jetzt Ihre maximale Vergütung als Kardiolog:in mit unserem Vergütungsrechner.

Mit dem Telemonitoring bei Herzinsuffizienz ist seit Januar 2022 die Abrechnung neuer Leistungen über den EBM sowie seit Januar 2024 auch über die GOÄ möglich.

Informationen zur Abrechnung nach der GOÄ finden Sie auf der Homepage der KBV.

Höhe der Vergütung: Die neuen GOPs im EBM

Wenn Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen, können Sie maximal 1.356,24 € pro Patient:in/Jahr abrechnen. Diese Zahl ergibt sich aus den folgenden Gebührenordnungspositionen im EBM:

Leistung

Vergütung

GOP 13583: Anleitung und Aufklärung von Patient:innen zu Telemonitoring

10,92 € (95 Punkte, 1x im Jahr)

GOP 40910: Kostenpauschale für die erforderliche Grundausstattung mit externen Messgeräten

68,00 € (1x pro Quartal)

GOP 13586: Telemonitoring bei Herzinsuffizienz mittels externer Messgeräte

241,32 € (2.100 Punkte, 1x pro Quartal)

GOP 13587 (optional): Zuschlag zu GOP 13586 für das intensivierte Telemonitoring an Wochenenden und Feiertagen

27,01 € (235 Punkte, 1x pro Quartal)

Jetzt berechnen: Ihre mögliche Vergütung

Ihre konkrete Vergütung richtet sich nach den Leistungen, die Sie als kardiologische Praxis im Rahmen des Telemonitorings erbringen, sowie nach der Zahl Ihrer Herzinsuffizienz-Patient:innen, die die medizinischen Voraussetzungen für das Telemonitoring erfüllen.

Technische und regulatorische Voraussetzungen

Bei der Berechnung ihres erwartbaren Erlöses müssen Kardiolog:innen den Aufwand und durch das Telemonitoring entstehende Kosten gegenrechnen. Hierbei sind besonders regulatorische und technische Voraussetzungen zu beachten.

Sie benötigen im Wesentlichen 3 Dinge:

Mit der Telemonitoring-Software SaniQ HERZ:

  • bieten wir Ihnen das attraktivste Preismodell am Markt
  • erfüllen Sie alle technischen, regulatorischen und datenschutzrelevanten Anforderungen
  • erhalten Sie und Ihre Patient:innen umfassenden technischen Support

Quelle:

Kassenärztliche Bundesvereinigung & GKV-Spitzenverband: Qualitätssicherungsvereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz. 2022. 

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