Telemonitoring bei Herzinsuffizienz
Das Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz unterstützt kardiologische Arztpraxen und ihre Patienten bei der Prävention von kardialen Dekompensationen – und hat sich für beide Seiten als innovative Versorgungsform mit hohem Nutzen erwiesen.
Inhaltsübersicht
Das Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz ist seit Januar 2022 Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen (und seit 2024 auch der privaten) Krankenversicherungen in Deutschland. Davon profitieren Patienten und kardiologische Arztpraxen gleichermaßen.
Indikation: Medizinische Voraussetzungen
Das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz ist für Patient:innen indiziert, die folgende Kriterien aufweisen:
- Kranheitsstadium NYHA II oder NYHA III mit einer Ejektionsfraktion < 40%
- Patient ist Träger eines implantierten kardialen Aggregates (ICD, CRT-P, CRT-D) oder wurde innerhalb der letzten 12 Monate wegen kardialer Dekompensation stationär behandelt
- Patient wird leitliniengerecht behandelt
- Patient ist kognitiv, physisch und technisch in der Lage am Telemonitoring teilzunehmen
Was bringt das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz?
Medizinischer Nutzen
- Reduktion von kardialen Dekompensationen (siehe Fallbeispiel)
- Reduktion von Krankenhausaufenthalten
- verbesserte Überlebensrate
Vorteile für Kardiolog:innen
- bessere Datenbasis für Behandlungsentscheidungen
- effiziente Versorgungsform entlastet Praxisbetrieb
- extrabudgetäre Vergütung
Vorteile für Patient:innen
- engmaschige medizinische Betreuung
- mehr Sicherheit im Alltag
- verbessertes Verständnis der Erkrankung
Patienten & Angehörige
finden hier hilfreiche Informationen zu Vorteilen, Ablauf und Zugang zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz:
Extrabudgetäre Vergütung
Mit dem Telemonitoring bei Herzinsuffizienz ist seit Januar 2022 die Abrechnung neuer Leistungen über den EBM für Kassenärzt:innen möglich.
Für Privatpraxen haben die Bundesärztekammer und der PKV-Verband gemeinsame Abrechnungsempfehlungen für das Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz festgelegt. Seit Januar 2024 ist die Abrechnung also auch nach der GOÄ möglich.
EBM: Die GOPs im Einzelnen
Wenn Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen, können Sie maximal 1.356,24 € pro Patient:in/Jahr abrechnen. Diese Zahl ergibt sich aus den folgenden Gebührenordnungspositionen im EBM:
Leistung
Vergütung
GOP 13583: Anleitung und Aufklärung von Patient:innen zu Telemonitoring
10,92 € (95 Punkte, 1x im Jahr)
GOP 40910: Kostenpauschale für die erforderliche Grundausstattung mit externen Messgeräten
68,00 € (1x pro Quartal)
GOP 13586: Telemonitoring bei Herzinsuffizienz mittels externer Messgeräte
241,32 € (2.100 Punkte, 1x pro Quartal)
GOP 13587 (optional): Zuschlag zu GOP 13586 für das intensivierte Telemonitoring an Wochenenden und Feiertagen
27,01 € (235 Punkte, 1x pro Quartal)
Jetzt berechnen: Ihre mögliche Vergütung nach dem EBM
Ihre konkrete Vergütung richtet sich nach den Leistungen, die Sie als kardiologische Praxis im Rahmen des Telemonitorings erbringen, sowie nach der Zahl Ihrer Herzinsuffizienz-Patient:innen, die die medizinischen Voraussetzungen für das Telemonitoring erfüllen.
Die Abrechnungsempfehlungen nach der GOÄ
Die folgenden Informationen zur Abrechnung nach der GOÄ finden Sie auf der Homepage der PKV:
Gemeinsame Abrechnungsempfehlung von Bundesärztekammer (BÄK), Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder zum Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz:
Leistung
Vergütung
analog Ziffer 33 GOÄ : Anleitung und Aufklärung der Patient:innen zu Grundprinzipien des Telemonitorings, zum Gebrauch der eingesetzten Geräte und zum Selbstmanagement
Gebühr beim 1,0–/2,3–/3,5fachen Satz: 17,49/40,22/61,20 EUR
Die Leistung ist einmal zum Beginn der Behandlung berechnungsfähig
analog Ziffer 551 GOÄ: Datenerfassung, Analyse und Sichtung von ggf. auftretenden Warnmeldungen (Datenmanagement) mittels kardialer Aggregate telemetrisch
übertragener Daten im Rahmen eines Telemonitorings bei chronischer Herzinsuffizienz, je Kalendertag
Gebühr beim 1,0–/1,8–/2,5fachen Satz: 2,80/5,04/6,99 EUR
analog Ziffer 600 GOÄ: Datenerfassung, Analyse und Sichtung von ggf. auftretenden Warnmeldungen (Datenmanagement) mittels externer Messgeräte telemetrisch
übertragener Daten im Rahmen eines Telemonitorings bei chronischer Herzinsuffizienz, je Kalendertag
Gebühr beim 1,0–/2,3–/3,5fachen Satz: 4,25/9,79/14,89 EUR
nach Nr. 60 GOÄ: Konsiliarische Erörterung von Warnmeldungen und den dazu veranlassten Maßnahmen und/oder patientenindividuelle Erörterung zwischen
den am Telemonitoring beteiligten Ärzten, einschließlich der entsprechenden Dokumentation, je beteiligtem Arzt
Gebühr beim 1,0–/2,3–/3,5fachen Satz: 6,99/16,09/24,48 EUR
Die Leistung nach Nr. 60 GOÄ ist nicht berechnungsfähig, wenn die Ärzte demselben ärztlichen telemedizinischen Zentrum (TMZ) angehören.
Technische und regulatorische Voraussetzungen
Bei der Berechnung ihres erwartbaren Erlöses müssen Kardiolog:innen den Aufwand und durch das Telemonitoring entstehende Kosten gegenrechnen. Hierbei sind besonders regulatorische und technische Voraussetzungen zu beachten.
Sie benötigen im Wesentlichen 3 Dinge:
- eine Zulassung als Telemedizinisches Zentrum (TMZ)
- II. eine Telemonitoring-Software (z.B.: SaniQ HERZ)
- III. externe Messgeräte für die Patient:innen
Mit der Telemonitoring-Software SaniQ HERZ:
- bieten wir Ihnen das attraktivste Preismodell am Markt
- erfüllen Sie alle technischen, regulatorischen und datenschutzrelevanten Anforderungen
- erhalten Sie und Ihre Patient:innen umfassenden technischen Support
Interview mit Dr. Norbert Smetak, Vorsitzender des Bundesverbands niedergelassener Kardiologen (BNK), zur Indikation, Vergütung und Umsetzung des Telemonitoring bei Herzinsuffizienz:
I. Zulassung als Telemedizinisches Zentrum (TMZ)
Beim Telemonitoring werden Gesundheitsdaten von Patient:innen (mittels externer Messgeräte oder invasiver Aggregate) ermittelt und im Anschluss über einen Transmitter an ein Telemedizinisches Zentrum (TMZ) übermittelt. Die Aufgaben des TMZ können Sie als Kardiolog:in übernehmen, wenn Sie von Ihrer kassenärztlichen Vereinigung (KV) als TMZ zertifiziert wurden. Daraus ergibt sich für Sie der Vorteil, dass Sie die übernommenen Aufgaben über die neuen GOPs im EBM extrabudgetär abrechnen können.
Im Rahmen der Zertifikation müssen Kardiolog:innen gegenüber der KV bestimmte fachliche und technische Voraussetzungen nachweisen.
Voraussetzungen für die Zulassung als TMZ:
1. Zulassung als Fachärzt:in für Innere Medizin und Kardiologie
2. Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung oder Tätigkeit in einem vertragsärztlichen MVZ (nach § 95 SGB V)
3. Genehmigung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung (QS-Vereinbarung) Rhythmusimplantat-Kontrolle
4. Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die technische Ausstattung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz (§5)
Die wichtigsten Aufgaben eines Telemedizinischen Zentrums:
- die Eignungsprüfung der Patient:innen für das Telemonitoring hinsichtlich der medizinischen Voraussetzungen zu Beginn der Behandlung
- Bereitstellung und Instandhaltung der technischen Infrastruktur (i.d.R. abgedeckt durch den Anbieter der Telemonitoring-Software)
- die Anleitung der Patient:innen zur Anwendung der erforderlichen Software und Technik
- die digitale Überwachung und fachliche Bewertung der eingehenden Gesundheitsdaten
Mit unserer Telemonitoring-Software SaniQ HERZ erfüllen Sie alle technischen, regulatorischen und datenschutzrelevanten Anforderungen. Zudem erhalten Sie Unterstützung bei der Zulassung als TMZ sowie einen umfassenden Support bei Einrichtung und Instandhaltung der technischen Infrastruktur.
Digitales Telemonitoring bei Herzinsuffizienz ist seit 2022 Teil der Regelversorgung. Wir fragen Dr. med. Ralph Rüdelstein, Chefarzt der Abteilung Innere Medizin am St. Nikolaus Stiftshospital in Andernach, wie es in der Praxis läuft.
1. Welchen medizinischen Nutzen hat das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz?
Dr. med. Rüdelstein: Durch das Telemonitoring von Patienten mit Herzinsuffizienz können wir Komplikationen viel früher erkennen und die Medikamente entsprechend anpassen bzw. höher dosieren. So erhalten wir wichtige Informationen, die uns helfen, z.B. kardiale Dekompensationen zu verhindern und Risikopatienten besser zu versorgen.
2. Wie kommt das Telemonitoring bei den Betroffenen an?
Dr. med. Rüdelstein: Für die angebundenen Patienten ist das Telemonitoring eine Art Schutzschirm: Sie können sich im Alltag darauf verlassen, dass wir bei auffälligen Werten direkt medizinisch angemessen intervenieren können. Das schafft Sicherheit und davon profitieren diese Patienten!
3. Was sind Ihre Erfahrungen aus ärztlicher Perspektive?
Dr. med. Rüdelstein: Wir kommen mit der Telemonitoring-Plattform SaniQ sehr gut zurecht. Der große Vorteil beim Telemonitoring ist, dass ich mir selbst einteilen kann, wann ich in die Plattform schaue – es ist nur wichtig, dass ich (oder eine Mitarbeiterin) einmal am Tag die Zeit dafür finde – und die finde ich!
II. Telemonitoring-Software
Für das Telemonitoring benötigen Sie eine Software wie SaniQ. Die Software erfasst die Gesundheitsdaten patientenseitig und ermöglicht kardiologischen Praxen die Fernüberwachung der Patient:innen – sie ist also das Herzstück der telemedizinischen Versorgung. Mithilfe der Software werden zudem die gesammelten persönlichen und gesundheitsbezogenen Daten gespeichert.
In der Qualitätssicherungsvereinbarung „Telemonitoring bei Herzinsuffizienz“ werden u.a. folgende Anforderungen an die Telemonitoring-Software aufgeführt:
- Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen
- Eignung für die tägliche vollständige Datenübertragung
- Eignung für die Festlegung patientenindividueller Grenzwerte sowie für die Abgabe von Warnungen bei der Über- oder Unterschreitung der Grenzwerte
Darauf sollten Sie zudem bei der Wahl eines Anbieters achten:
- Handelt es sich bei der Software um eine Browser- bzw. Webanwendung (oder muss eine separate Installation in meiner Praxis erfolgen)?
- Ist der technische Support für mich und meine Patient:innen gewährleistet?
- Wer übernimmt den Versand der externen Messgeräte?
- Wie einfach gestaltet sich das Telemonitoring für meine Patient:innen? Gibt es unterstützende Materialien bzw. Anleitungen zur Umsetzung des Telemonitorings?
- Übermitteln die Messgeräte die Vitalparameter per Bluetooth-Kopplung oder Mobilfunk (keine Kopplung notwendig)?
- Ermöglicht die Software Telemonitoring mit kardialen Aggregaten?
- Ist das Preismodell fair? Erfolgt die Abrechnung pro Patient?
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III. Externe Messgeräte für die Patient:innen
Im Rahmen des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz werden Vitalparameter mittels implantierter kardialer Aggregate oder externer Messgeräte erfasst. Beides ist mit SaniQ möglich.
Beim Monitoring mit externen Messgeräten werden 3 Vitalparameter erfasst:
- Körpergewicht
- elektrische Herzaktion
- Blutdruck
Dafür erhalten die Patient:innen von uns jeweils ein EKG-Gerät, ein Blutdruckmessgerät und eine Körperwaage nach Hause. Es handelt sich dabei um hochmoderne Sensorik, die gemessene Werte direkt nach der Messung automatisch per Mobilfunk in Ihr Praxissystem überträgt. Das macht das umständliche und fehleranfällige Koppeln der Geräte per Bluetooth für die Patient:innen überflüssig.
Häufige Fragen zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz
Welcher Aufwand entsteht für Kardiolog:innen und Ihr Praxisteam im Alltag?
Für das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz erbringen Sie und Ihr Praxisteam bestimmte Leistungen, um die Patient:innen gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung TmHi zu versorgen. Was also kommt auf Sie zu?
Aufwand für das Praxisteam: ⌀ 10-20 Minuten täglich je nach Patientenzahl
- Die Anwendung der Praxis-Software können Kardiolog:innen vollständig an Ihr Praxisteam delegieren.
- Die täglichen Routine-Aufgaben (Abarbeiten von Warnmeldungen, Prüfung nicht übermittelter Messergebnisse, Patientenkommunikation) nehmen nur wenige Minuten in Anspruch.
Aufwand für Kardiolog:innen: bedarfsabhängig
- Bei Bedarf einer medizinischen Intervention stimmen Sie therapeutische Gegenmaßnahmen mit Ihrem Personal abstimmen (z.B. die Medikation anpassen)
Sie sehen, das Telemonitoring ist einfach und ohne großen Aufwand umsetzbar. Es entlastet Ihren Praxisbetrieb sogar, weil Sie ungeplante Praxisbesuche reduzieren.
Wie schnell müssen Sie im Bedarfsfall reagieren?
Das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz ist kein Notfallreaktionssystem, das ein sofortiges Eingreifen in medizinischen Notfällen erfordert. Es dient der ärztlichen Überwachung von zentralen Vitalwerten sowie der Therapieanpassung im Fall einer signifikanten Verschlechterung der Werte.
Wenn sich die Werte eines Patienten verschlechtern bzw. der eingestellte Normbereich über- oder unterschritten wird, erhalten Sie über SaniQ eine Warnmeldung. Eine solche Meldung sollten Sie spätestens am folgenden Werktag auf einen möglichen Handlungsbedarf hin überprüfen (beim intensivierten Monitoring am folgenden Tag).
Was ist mit Wochenenden, Feiertagen, Urlaub und Abwesenheiten?
Grundsätzlich sind Sie nach G-BA-Beschluss verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden bei Eingang einer Warnmeldung in SaniQ zu reagieren – Wochenenden und Feiertage sind davon jedoch ausgenommen.
Längere Abwesenheiten (z.B. im Urlaubs- oder Krankheitsfall) sollten Sie an Ihre eingebundenen Patient:innen per Mail transparent kommunizieren. Zudem lassen sich viele Praxen einen Haftungsausschluss von den Patient:innen unterschreiben.
Fazit
Für kardiologische Praxen lohnt es sich aus medizinischer und budgetärer Sicht, das Thema nicht länger hinauszuschieben und in das kardiale Telemonitoring zu starten.
Sie haben noch Fragen? Dann haben wir für Sie ein FAQ mit häufigen Fragen zum Telemonitoring unterhalb dieses Beitrags zusammengestellt. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen aber auch jederzeit gern mit Rat und Tat über unser Kontaktformular oder über unsere Hotline zur Verfügung:
- Kardio-Hotline:
+49 261 13 498 698
Quellen:
- Anker SD, Koehler F, Abraham WT (2011) Telemedicine and remote management of patients with heart failure. Lancet 378:731–739
- Kassenärztliche Bundesvereinigung & GKV-Spitzenverband: Qualitätssicherungsvereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz. 2022.
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