Kardiales Telemonitoring bei Herzinsuffizienz

Kardiolog:innen können seit 2022 das Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz abrechnen. Erfahren Sie, wie kardiologische Praxen die Voraussetzungen erfüllen, eine extrabudgetäre Vergütung (EBM und GOÄ) erhalten und worauf sie bei der Wahl eines Anbieters der Telemonitoring-Software achten sollten.

Infografik Telemonitoring Herzinsuffizienz

Inhaltsübersicht

Mit dem Telemonitoring bei Herzinsuffizienz ist seit einem G-BA Beschluss im Januar 2022 die Abrechnung neuer kardiologischer Leistungen über den EBM sowie seit Januar 2024 auch über die GOÄ möglich. Davon profitieren Patient:innen und Kardiolog:innen gleichermaßen. 

Indikation: Medizinische Voraussetzungen

Das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz ist für Patient:innen indiziert, die folgende Kriterien aufweisen:

  • NYHA II oder NYHA III mit einer Ejektionsfraktion < 40%
  • Patient ist Träger eines implantierten kardialen Aggregates (ICD, CRT-P, CRT-D) oder wurde innerhalb der letzten 12 Monate wegen kardialer Dekompensation stationär behandelt
  • Patient:in wird leitliniengerecht behandelt
  • Patient:in ist kognitiv, physisch und technisch in der Lage am Telemonitoring teilzunehmen

Was bringt Telemonitoring bei Herzinsuffizienz?

Medizinischer Nutzen

evidenzbasiert1:
  • Reduktion von kardialen Dekompensationen (siehe Fallbeispiel)
  • Reduktion von Krankenhausaufenthalten
  • verbesserte Überlebensrate

Vorteile für Patient:innen

  • engmaschige medizinische Betreuung
  • mehr Sicherheit im Alltag
  • verbessertes Verständnis der Erkrankung

Vorteile für Kardiolog:innen

  • bessere Datenbasis für Behandlungsentscheidungen
  • effiziente Versorgungsform entlastet Praxisbetrieb
  • extrabudgetäre Vergütung

Extrabudgetäre Vergütung

  •  max. 1.356,24 €  pro Patient/Jahr

Erfahren Sie wie Sie das Telemonitoring über EBM und GOÄ abrechnen und berechnen Sie Ihren möglichen Zusatzverdienst mit unserem Vergütungsrechner. 

Interview mit Dr. Norbert Smetak, Vorsitzender des Bundesverbands niedergelassener Kardiologen (BNK), zur Indikation, Vergütung und Umsetzung des Telemonitoring bei Herzinsuffizienz:

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Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Um als kardiologische Praxis das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz anbieten zu können, benötigen Sie 3 Dinge:

I. Zulassung als Telemedizinisches Zentrum (TMZ)

Beim Telemonitoring werden Gesundheitsdaten von Patient:innen (mittels externer Messgeräte oder invasiver Aggregate) ermittelt und im Anschluss über einen Transmitter an ein Telemedizinisches Zentrum (TMZ) übermittelt. Die Aufgaben des TMZ können Sie als Kardiolog:in übernehmen, wenn Sie von Ihrer kassenärztlichen Vereinigung (KV) als TMZ zertifiziert wurden. Daraus ergibt sich für Sie der Vorteil, dass Sie die übernommenen Aufgaben über die neuen GOPs im EBM extrabudgetär abrechnen können.

Im Rahmen der Zertifikation müssen Kardiolog:innen gegenüber der KV bestimmte fachliche und technische Voraussetzungen nachweisen.

Voraussetzungen für die Zulassung als TMZ:

1. Zulassung als Fachärzt:in für Innere Medizin und Kardiologie

2. Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung oder Tätigkeit in einem vertragsärztlichen MVZ (nach § 95 SGB V)

3. Genehmigung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung (QS-Vereinbarung) Rhythmusimplantat-Kontrolle

4. Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die technische Ausstattung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz (§5)

Die wichtigsten Aufgaben eines Telemedizinischen Zentrums:

  • die Eignungsprüfung der Patient:innen für das Telemonitoring hinsichtlich der medizinischen Voraussetzungen zu Beginn der Behandlung
  • Bereitstellung und Instandhaltung der technischen Infrastruktur (i.d.R. abgedeckt durch den Anbieter der Telemonitoring-Software)
  • die Anleitung der Patient:innen zur Anwendung der erforderlichen Software und Technik
  • die digitale Überwachung und fachliche Bewertung der eingehenden Gesundheitsdaten

Mit unserer Telemonitoring-Software SaniQ HERZ erfüllen Sie alle technischen, regulatorischen und datenschutzrelevanten Anforderungen. Zudem erhalten Sie Unterstützung bei der Zulassung als TMZ sowie einen umfassenden Support bei Einrichtung und Instandhaltung der technischen Infrastruktur.

Digitales Telemonitoring bei Herzinsuffizienz ist seit 2022 Teil der Regelversorgung. Wir fragen Dr. med. Ralph Rüdelstein, Chefarzt der Abteilung Innere Medizin am St. Nikolaus Stiftshospital in Andernach, wie es in der Praxis läuft.

1. Welchen medizinischen Nutzen hat das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz?

Dr. med. Rüdelstein: Durch das Telemonitoring von Patienten mit Herzinsuffizienz können wir Komplikationen viel früher erkennen und die Medikamente entsprechend anpassen bzw. höher dosieren. So erhalten wir wichtige Informationen, die uns helfen, z.B. kardiale Dekompensationen zu verhindern und Risikopatienten besser zu versorgen.


2. Wie kommt das Telemonitoring bei den Betroffenen an?

Dr. med. Rüdelstein: Für die angebundenen Patienten ist das Telemonitoring eine Art Schutzschirm: Sie können sich im Alltag darauf verlassen, dass wir bei auffälligen Werten direkt medizinisch angemessen intervenieren können. Das schafft Sicherheit und davon profitieren diese Patienten!


3. Was sind Ihre Erfahrungen aus ärztlicher Perspektive?

Dr. med. Rüdelstein: Wir kommen mit der Telemonitoring-Plattform SaniQ sehr gut zurecht. Der große Vorteil beim Telemonitoring ist, dass ich mir selbst einteilen kann, wann ich in die Plattform schaue – es ist nur wichtig, dass ich (oder eine Mitarbeiterin) einmal am Tag die Zeit dafür finde – und die finde ich!

II. Telemonitoring-Software

Für das Telemonitoring benötigen Sie eine Software wie SaniQ.  Die Software erfasst die Gesundheitsdaten patientenseitig und ermöglicht kardiologischen Praxen die Fernüberwachung der Patient:innen – sie ist also das Herzstück der telemedizinischen Versorgung. Mithilfe der Software werden zudem die gesammelten persönlichen und gesundheitsbezogenen Daten gespeichert.

In der Qualitätssicherungsvereinbarung “Telemonitoring bei Herzinsuffizienz” werden u.a. folgende Anforderungen an die Telemonitoring-Software aufgeführt:

  • Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen
  • Eignung für die tägliche vollständige Datenübertragung
  • Eignung für die Festlegung patientenindividueller Grenzwerte sowie für die Abgabe von Warnungen bei der Über- oder Unterschreitung der Grenzwerte

Darauf sollten Sie zudem bei der Wahl eines Anbieters achten:

Herzinsuffizienz-Monitoring.

Endlich leicht gemacht mit SaniQ HERZ

Digitales Herzinsuffizienz-Monitoring.

Endlich leicht gemacht mit SaniQ HERZ

III. Externe Messgeräte für die Patient:innen

Im Rahmen des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz werden Vitalparameter mittels implantierter kardialer Aggregate oder externer Messgeräte erfasst. Beides ist mit SaniQ möglich.

Beim Monitoring mit externen Messgeräten werden 3 Vitalparameter erfasst: 

  • Körpergewicht
  • elektrische Herzaktion
  • Blutdruck

Dafür erhalten die Patient:innen von uns jeweils ein EKG-Gerät, ein Blutdruckmessgerät und eine Körperwaage nach Hause. Es handelt sich dabei um hochmoderne Sensorik, die gemessene Werte direkt nach der Messung automatisch per Mobilfunk in Ihr Praxissystem überträgt. Das macht das umständliche und fehleranfällige Koppeln der Geräte per Bluetooth für die Patient:innen überflüssig.

MFA bei der Arbeit mit SaniQ

Häufige Fragen zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz

Für das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz erbringen Sie und Ihr Praxisteam bestimmte Leistungen, um die Patient:innen gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung TmHi zu versorgen. Was also kommt auf Sie zu?

Aufwand für das Praxisteam: ⌀ 10-20 Minuten täglich je nach Patientenzahl

  • Die Anwendung der Praxis-Software können Kardiolog:innen vollständig an Ihr Praxisteam delegieren.
  • Die täglichen Routine-Aufgaben (Abarbeiten von Warnmeldungen, Prüfung nicht übermittelter Messergebnisse, Patientenkommunikation) nehmen nur wenige Minuten in Anspruch.

Aufwand für Kardiolog:innen: bedarfsabhängig

  • Bei Bedarf einer medizinischen Intervention stimmen Sie therapeutische Gegenmaßnahmen mit Ihrem Personal abstimmen (z.B. die Medikation anpassen)

Sie sehen, das Telemonitoring ist einfach und ohne großen Aufwand umsetzbar. Es entlastet Ihren Praxisbetrieb sogar, weil Sie ungeplante Praxisbesuche reduzieren.

Das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz ist kein Notfallreaktionssystem, das ein sofortiges Eingreifen in medizinischen Notfällen erfordert. Es dient der ärztlichen Überwachung von zentralen Vitalwerten sowie der Therapieanpassung im Fall einer signifikanten Verschlechterung der Werte.

Wenn sich die Werte eines Patienten verschlechtern bzw. der eingestellte Normbereich über- oder unterschritten wird, erhalten Sie über SaniQ eine Warnmeldung. Eine solche Meldung sollten Sie spätestens am folgenden Werktag auf einen möglichen Handlungsbedarf hin überprüfen (beim intensivierten Monitoring am folgenden Tag). 

Grundsätzlich sind Sie nach G-BA-Beschluss verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden bei Eingang einer Warnmeldung in SaniQ zu reagieren – Wochenenden und Feiertage sind davon jedoch ausgenommen.

Längere Abwesenheiten (z.B. im Urlaubs- oder Krankheitsfall) sollten Sie an Ihre eingebundenen Patient:innen per Mail transparent kommunizieren. Zudem lassen sich viele Praxen einen Haftungsausschluss von den Patient:innen unterschreiben.

Fazit

Für kardiologische Praxen lohnt es sich aus medizinischer und budgetärer Sicht, das Thema nicht länger hinauszuschieben und in das kardiale Telemonitoring zu starten.

Sie haben noch Fragen? Dann haben wir für Sie ein FAQ mit häufigen Fragen zum Telemonitoring unterhalb dieses Beitrags zusammengestellt. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen aber auch jederzeit gern mit Rat und Tat über unser Kontaktformular oder über unsere Hotline zur Verfügung:

+49 261 13 498 698

Quellen:

  1. Anker SD, Koehler F, Abraham WT (2011) Telemedicine and remote management of patients with heart failure. Lancet 378:731–739
  2. Kassenärztliche Bundesvereinigung & GKV-Spitzenverband: Qualitätssicherungsvereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz. 2022. 

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