Ihr Weg zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz

Kardiologische Praxen können seit 2022 das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz abrechnen – dafür stehen Gebührenordnungspositionen (GOP) im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zur Verfügung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Voraussetzungen erfüllen, eine extrabudgetäre Vergütung erhalten und Ihren HI-Patient:innen eine moderne Versorgung auf einfachem Weg anbieten können.

Mit dem Telemonitoring bei Herzinsuffizienz ist seit Januar 2022 eine neue telemedizinische Leistung im Kardiologie-Bereich in Deutschland abrechenbar. Davon profitieren Patient:innen und Kardiolog:innen gleichermaßen. 

Was bringt Telemonitoring bei Herzinsuffizienz?

Patient:innen gewährleistet das Telemonitoring eine lückenlose medizinische Betreuung. Therapeutische Entscheidungen können zudem auf einer besseren Datenbasis getroffen werden.

Kardiolog:innen bieten Ihren Patient:innen mit Telemonitoring eine moderne Behandlung auf der Höhe der technischen Entwicklung an. Zudem ergeben sich neue extrabudgetäre Abrechnungsmöglichkeiten für sie.

Für kardiologische Praxen lohnt es sich also, das Thema nicht länger hinauszuschieben und in das kardiale Telemonitoring zu starten. Berechnen Sie jetzt Ihren möglichen Zusatzverdienst mit unserem Vergütungsrechner.

Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Um als kardiologische Praxis das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz anbieten zu können, benötigen Sie 3 Dinge:

  1. eine Zulassung als Telemedizinisches Zentrum (TMZ)
  2. eine Telemonitoring-Software
  3. externe Messgeräte für die Patient:innen

1. Zulassung als Telemedizinisches Zentrum (TMZ)

Beim Telemonitoring werden Gesundheitsdaten von Patient:innen durch Messgeräte ermittelt und im Anschluss an ein Telemedizinisches Zentrum (TMZ) übermittelt. Die Aufgaben des TMZ können Sie als Kardiolog:in übernehmen, wenn Sie von Ihrer kassenärztlichen Vereinigung (KV) als TMZ zertifiziert wurden. Daraus ergibt sich für Sie der Vorteil, dass Sie die übernommenen Aufgaben über die neuen GOPs im einheitlichen Bewertungsmaßstab extrabudgetär abrechnen können.

Im Rahmen der Zertifikation müssen Kardiolog:innen gegenüber der KV bestimmte fachliche und technische Voraussetzungen nachweisen.

Voraussetzungen für die Zulassung als TMZ:

1. Zulassung als Fachärzt:in für Innere Medizin und Kardiologie

2. Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung oder Tätigkeit in einem vertragsärztlichen MVZ (nach § 95 SGB V)

3. Genehmigung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung (QS-Vereinbarung) Rhythmusimplantat-Kontrolle

4. Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die technische Ausstattung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung  Telemonitoring bei Herzinsuffizienz (§5)

Die wichtigsten Aufgaben eines Telemedizinischen Zentrums:

  • die Eignungsprüfung der Patient:innen für das Telemonitoring hinsichtlich der medizinischen Voraussetzungen zu Beginn der Behandlung
  • Bereitstellung und Instandhaltung der technischen Infrastruktur
  • die Anleitung der Patient:innen zur Anwendung der erforderlichen Software und Technik
  • die digitale Überwachung und fachliche Bewertung der eingehenden Gesundheitsdaten

Mit unserer Telemonitoring-Software SaniQ erfüllen Sie alle technischen, regulatorischen und datenschutzrelevanten Anforderungen und erhalten zudem Unterstützung bei der Zulassung als TMZ und einen umfassenden Support bei Einrichtung und Instandhaltung der technischen Infrastruktur.

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2. Telemonitoring-Software

Für das Telemonitoring benötigen Sie eine Software, mit der die Gesundheitsdaten auf Seite der Patient:innen zentral erfasst werden und über die Sie als behandelnde Kardiolog:in die Patient:innen überwachen und betreuen können. Die Software ist also das Herzstück der telemedizinischen Versorgung. Mithilfe der Software werden zudem die gesammelten persönlichen und gesundheitsbezogenen Daten gespeichert.

In der QS-Vereinbarung „Telemonitoring bei Herzinsuffizienz“ werden u.a. folgende Anforderungen an die Telemonitoring-Software aufgeführt:

  • Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen
  • Eignung für die tägliche vollständige Datenübertragung
  • Eignung für die Festlegung patientenindividueller Grenzwerte sowie für die Abgabe von Warnungen bei der Über- oder Unterschreitung der Grenzwerte

Telemonitoring mit SaniQ

3. Externe Messgeräte für die Patient:innen

Im Rahmen des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz werden mittels externer Messgeräte 3 Vitalparameter erfasst:

  • Körpergewicht
  • elektrische Herzaktion
  • Blutdruck

Dafür erhalten die Patient:innen jeweils ein elektronisches EKG, ein Blutdruckmessgerät und eine Körperwaage. Nach der QS-Vereinbarung „Telemonitoring bei Herzinsuffizienz“ müssen die Geräte u.a.

  • für die Anwendung durch Patient:innen geeignet sein
  • mit dem Übertragungsgerät und der Telemonitoring-Software kompatibel sein
  • dem Stand der Technik entsprechen (EKG-Gerät)

Wenn Sie sich für SaniQ als Ihren Software-Anbieter entscheiden, erhalten Sie von uns moderne Messgeräte zur Weitergabe an Ihre Patient:innen, die den Anforderungen entsprechen. 

Quellen:

Kassenärztliche Bundesvereinigung & GKV-Spitzenverband: Qualitätssicherungsvereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz. 2022. 

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