Kardiales Telemonitoring bei Herzinsuffizienz

Kardiologische Praxen können seit 2022 das Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz abrechnen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Voraussetzungen erfüllen, eine extrabudgetäre Vergütung (EBM und GOÄ) erhalten und worauf Sie bei der Wahl eines Anbieters der Telemonitoring-Software achten sollten.

Telemonitoring Grafik

Mit dem Telemonitoring bei Herzinsuffizienz ist seit einem G-BA Beschluss im Januar 2022 die Abrechnung neuer kardiologischer Leistungen über den EBM sowie seit Januar 2024 auch über die GOÄ möglich. Davon profitieren Patient:innen und Kardiolog:innen gleichermaßen. 

Was bringt Telemonitoring bei Herzinsuffizienz?

Indikation

Diese Voraussetzungen müssen die Patient:innen erfüllen:

  • Stadium NYHA II oder NYHA III mit einer Ejektionsfraktion < 40%
  • Patient ist Träger eines implantierten kardialen Aggregates (ICD, CRT-P, CRT-D) oder wurde innerhalb der letzten 12 Monate wegen kardialer Dekompensation stationär behandelt
  • Patient:in ist kognitiv, physisch und technisch in der Lage am Telemonitoring teilzunehmen
Medizinischer Nutzen (evidenzbasiert)1:
  • Reduktion von kardialen Dekompensationen (siehe Fallbeispiel)
  • Reduktion von Krankenhausaufenthalten
  • verbesserte Überlebensrate

Vorteile für Patient:innen:

  • engmaschige medizinische Betreuung
  • mehr Sicherheit im Alltag
  • verbessertes Verständnis der Erkrankung

Vorteile für Kardiolog:innen:

  • bessere Datenbasis für Behandlungsentscheidungen
  • effiziente Versorgungsform entlastet Praxisbetrieb
  • extrabudgetäre Vergütung

Extrabudgetäre Vergütung:

  •  max. 1.356,24 €  pro Patient/Jahr

Erfahren Sie wie Sie das Telemonitoring über EBM und GOÄ abrechnen und berechnen Sie Ihren möglichen Zusatzverdienst mit unserem Vergütungsrechner. 

Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Um als kardiologische Praxis das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz anbieten zu können, benötigen Sie 3 Dinge:

1. Zulassung als Telemedizinisches Zentrum (TMZ)

Beim Telemonitoring werden Gesundheitsdaten von Patient:innen (mittels externer Messgeräte oder invasiver Aggregate) ermittelt und im Anschluss über einen Transmitter an ein Telemedizinisches Zentrum (TMZ) übermittelt. Die Aufgaben des TMZ können Sie als Kardiolog:in übernehmen, wenn Sie von Ihrer kassenärztlichen Vereinigung (KV) als TMZ zertifiziert wurden. Daraus ergibt sich für Sie der Vorteil, dass Sie die übernommenen Aufgaben über die neuen GOPs im EBM extrabudgetär abrechnen können.

Im Rahmen der Zertifikation müssen Kardiolog:innen gegenüber der KV bestimmte fachliche und technische Voraussetzungen nachweisen.

Voraussetzungen für die Zulassung als TMZ:

1. Zulassung als Fachärzt:in für Innere Medizin und Kardiologie

2. Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung oder Tätigkeit in einem vertragsärztlichen MVZ (nach § 95 SGB V)

3. Genehmigung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung (QS-Vereinbarung) Rhythmusimplantat-Kontrolle

4. Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die technische Ausstattung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz (§5)

Die wichtigsten Aufgaben eines Telemedizinischen Zentrums:

  • die Eignungsprüfung der Patient:innen für das Telemonitoring hinsichtlich der medizinischen Voraussetzungen zu Beginn der Behandlung
  • Bereitstellung und Instandhaltung der technischen Infrastruktur (i.d.R. abgedeckt durch den Anbieter der Telemonitoring-Software)
  • die Anleitung der Patient:innen zur Anwendung der erforderlichen Software und Technik
  • die digitale Überwachung und fachliche Bewertung der eingehenden Gesundheitsdaten

Mit unserer Telemonitoring-Software SaniQ HERZ erfüllen Sie alle technischen, regulatorischen und datenschutzrelevanten Anforderungen. Zudem erhalten Sie Unterstützung bei der Zulassung als TMZ sowie einen umfassenden Support bei Einrichtung und Instandhaltung der technischen Infrastruktur.

SaniQ Plattform Herzinsuffizienz Monitoring

„Telemonitoring mit SaniQ ist wie ein Schutzschirm für die Patienten.“

Dr. med. Ralph Rüdelstein

Chefarzt der Abteilung Innere Medizin
am St. Nikolaus Stiftshospital in Andernach

Digitales Telemonitoring bei Herzinsuffizienz ist seit 2022 Teil der Regelversorgung. Wir fragen Dr. med. Ralph Rüdelstein, Chefarzt der Abteilung Innere Medizin am St. Nikolaus Stiftshospital in Andernach, wie es in der Praxis läuft.

1. Welchen medizinischen Nutzen hat das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz?

Dr. med. Rüdelstein: Durch das Telemonitoring von Patienten mit Herzinsuffizienz können wir Komplikationen viel früher erkennen und die Medikamente entsprechend anpassen bzw. höher dosieren. So erhalten wir wichtige Informationen, die uns helfen, z.B. kardiale Dekompensationen zu verhindern und Risikopatienten besser zu versorgen.


2. Wie kommt das Telemonitoring bei den Betroffenen an?

Dr. med. Rüdelstein: Für die angebundenen Patienten ist das Telemonitoring eine Art Schutzschirm: Sie können sich im Alltag darauf verlassen, dass wir bei auffälligen Werten direkt medizinisch angemessen intervenieren können. Das schafft Sicherheit und davon profitieren diese Patienten!


3. Was sind Ihre Erfahrungen aus ärztlicher Perspektive?

Dr. med. Rüdelstein: Wir kommen mit der Telemonitoring-Plattform SaniQ sehr gut zurecht. Der große Vorteil beim Telemonitoring ist, dass ich mir selbst einteilen kann, wann ich in die Plattform schaue – es ist nur wichtig, dass ich (oder eine Mitarbeiterin) einmal am Tag die Zeit dafür finde – und die finde ich!

2. Telemonitoring-Software

Für das Telemonitoring benötigen Sie eine Software wie SaniQ.  Die Software erfasst die Gesundheitsdaten patientenseitig und ermöglicht kardiologischen Praxen die Fernüberwachung der Patient:innen – sie ist also das Herzstück der telemedizinischen Versorgung. Mithilfe der Software werden zudem die gesammelten persönlichen und gesundheitsbezogenen Daten gespeichert.

In der Qualitätssicherungsvereinbarung “Telemonitoring bei Herzinsuffizienz” werden u.a. folgende Anforderungen an die Telemonitoring-Software aufgeführt:

  • Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen
  • Eignung für die tägliche vollständige Datenübertragung
  • Eignung für die Festlegung patientenindividueller Grenzwerte sowie für die Abgabe von Warnungen bei der Über- oder Unterschreitung der Grenzwerte

Darauf sollten Sie zudem bei der Wahl eines Anbieters achten:

Herzinsuffizienz-Monitoring.

Endlich leicht gemacht mit SaniQ HERZ

Digitales Herzinsuffizienz-Monitoring.

Endlich leicht gemacht mit SaniQ HERZ

3. Externe Messgeräte für die Patient:innen

Im Rahmen des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz werden Vitalparameter mittels implantierter kardialer Aggregate oder externer Messgeräte erfasst. Beides ist mit SaniQ möglich.

Beim Monitoring mit externen Messgeräten werden 3 Vitalparameter erfasst: 

  • Körpergewicht
  • elektrische Herzaktion
  • Blutdruck

Dafür erhalten die Patient:innen von uns jeweils ein EKG-Gerät, ein Blutdruckmessgerät und eine Körperwaage nach Hause. Es handelt sich dabei um hochmoderne Sensorik, die gemessene Werte direkt nach der Messung automatisch per Mobilfunk in Ihr Praxissystem überträgt. Das macht das umständliche und fehleranfällige Koppeln der Geräte per Bluetooth für die Patient:innen überflüssig.

Fazit

Für kardiologische Praxen lohnt es sich aus medizinischer und budgetärer Sicht, das Thema nicht länger hinauszuschieben und in das kardiale Telemonitoring zu starten.

Sie haben noch Fragen? Dann haben wir für Sie ein FAQ mit häufigen Fragen zum Telemonitoring unterhalb dieses Beitrags zusammengestellt. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen aber auch jederzeit gern mit Rat und Tat über unser Kontaktformular oder über unsere Hotline zur Verfügung:

+49 261 13 498 698

Quellen:

  1. Anker SD, Koehler F, Abraham WT (2011) Telemedicine and remote management of patients with heart failure. Lancet 378:731–739
  2. Kassenärztliche Bundesvereinigung & GKV-Spitzenverband: Qualitätssicherungsvereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz. 2022. 
MFA bei der Arbeit mit SaniQ

Häufige Fragen zum Telemonitoring mit SaniQ

Wenn Sie geeignete Kandidat:innen für das Telemonitoring identifiziert haben, holen Sie deren Zustimmung zur Teilnahme ein und legen jeweils ein Patientenprofil in SaniQ an.

SaniQ ist in AIS-Systeme der CompuGroup Medical (CGM) integriert, d.h. Sie können die jeweiligen Patientendaten für das Telemonitoring in SaniQ importieren. Ansonsten tragen Sie neue Patient:innen für das Telemonitoring einfach über eine Eingabemaske in SaniQ ein.

Die neu eingetragenen Patient:innen erhalten von uns im Anschluss ein Starterpaket mit den drei Messgeräten und einer detaillierten Anleitung zur Installation und Anwendung der Messgeräte sowie der SaniQ App.

Laut G-BA Beschluss sollten Sie mind. einmal am Tag in die Software schauen, um mögliche kritische Ereignisse bei den eingebundenen Patient:innen zu sichten. Diese Routine-Aufgabe nimmt nur wenige Minuten in Anspruch und kann leicht von Ihrem Praxisteam erledigt werden.

Sollte ein kritisches Ereignis auftreten, können Sie schnell therapeutische Maßnahmen aus der Ferne einleiten und z.B. die Medikation anpassen. Das entlastet Ihren Praxisbetrieb sogar, weil Sie dadurch ungeplante Praxisbesuche reduzieren können. 

Das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz ist kein Notfallreaktionssystem, das ein sofortiges Eingreifen in medizinischen Notfällen erfordert. Es dient der ärztlichen Überwachung von zentralen Vitalwerten sowie der Therapieanpassung im Fall einer signifikanten Verschlechterung der Werte.

Wenn sich die Werte eines Patienten verschlechtern bzw. der eingestellte Normbereich über- oder unterschritten wird, erhalten Sie über SaniQ eine Warnmeldung. Auf ein solches kritisches Ereignis sollten Sie nach G-BA-Beschluss innerhalb von 48 Stunden reagieren, indem Sie Kontakt mit dem Patienten oder der Patientin aufnehmen und therapeutische Gegenmaßnahmen einleiten.

Grundsätzlich sind Sie nach G-BA-Beschluss verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden bei Eingang einer Warnmeldung in SaniQ zu reagieren – Wochenenden und Feiertage sind davon jedoch ausgenommen.

Längere Abwesenheiten (z.B. im Urlaubs- oder Krankheitsfall) sollten Sie an Ihre eingebundenen Patient:innen per Mail transparent kommunizieren. Zudem lassen sich viele Praxen einen Haftungsausschluss von den Patient:innen unterschreiben.

Wir kümmern uns um die Schulung, Logistik und den technischen Support für Sie und Ihre Patient:innen:

Schulung: Sie und Ihr Praxisteam erhalten von uns eine Einführung in die Anwendung der SaniQ Praxis Software.

Logistik: Die von Ihnen in SaniQ eingebundenen Patient:innen erhalten von uns ein Starterpaket mit den drei Messgeräten und einer detaillierten Anleitung zur Installation und Anwendung der Messgeräte und der SaniQ App. 

Technischer Support: Bei Fragen und Problemen steht unser Support-Team Ihnen und Ihren Patient:innen werktags von 9–16 Uhr telefonisch und per Mail jederzeit zur Verfügung. Wir kümmern uns auch um die Funktionsfähigkeit bzw. bei Bedarf den Austausch der Messgeräte.

SaniQ garantiert Ihnen höchste Standards beim Datenschutz. Die Software ist DSGVO-konform, ISO-zertifiziert, CE-gekennzeichnet und wird jedes Jahr vom TÜV geprüft. Unsere Server befinden sich ausschließlich in Deutschland. Zudem trennen wir Patientenstammdaten und Gesundheitsdaten datenbankseitig. 

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